Per§onalia

Claudia Schoch Zeller neue UBI-Vizepräsidentin

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat an ihrer ersten Sitzung 2016 Claudia Schoch Zeller zu ihrer Vizepräsidentin bestimmt. Im Rahmen der öffentlichen Beratungen wies sie Beschwerden gegen die Sendung «Sternstunde Philosophie» von Fernsehen SRF und gegen das Konsumentenmagazin «A Bon Entendeur» von Radio Télévision Suisse RTS ab.

Die UBI tagte zum ersten Mal in neuer Zusammensetzung unter Vorsitz von Vincent Augustin. Als neue Vizepräsidentin ernannten die Mitglieder Claudia Schoch Zeller, langjährige Redaktorin und Rechtskonsulentin der «Neuen Zürcher Zeitung». Seit anfangs Jahr ist sie in einer Zürcher Anwaltskanzlei tätig. Der UBI gehört Claudia Schoch Zeller seit 2005 an.

Im Rahmen von öffentlichen Beratungen behandelte die UBI zwei Fälle. Gegenstand einer Beschwerde bildete eine Ausstrahlung der Sendung «Sternstunde Philosophie» des Fernsehens SRF mit dem australischen Philosophen und Ethiker Peter Singer. Dessen Theorien und insbesondere auch Aussagen betreffend Menschen mit Behinderung sind umstritten. Die Problematik einzelner Ansichten von Peter Singer kam in der Sendung durch entsprechende Fragen der Moderatorin jedoch klar zum Ausdruck. Das rundfunkrechtliche Diskriminierungsverbot ist nicht verletzt worden, da in der Sendung keine pauschalen oder ausgrenzenden Botschaften gegen Menschen mit Behinderung erfolgten. Die Medienfreiheit erlaubt auch, aus menschenrechtlicher Sicht allenfalls fragwürdige Thesen zu thematisieren. Dies gilt insbesondere für ein Sendegefäss wie «Sternstunde Philosophie», welches sich an ein besonders interessiertes Publikum richtet. Die gegen die Sendung erhobene Beschwerde wurde von der UBI einstimmig abgewiesen.

Weit kontroverser gestaltete sich die Beratung zu einer Beschwerde gegen das Konsumentenmagazin «A Bon Entendeur» von Fernsehen RTS. Der betreffende Beitrag setzte sich kritisch mit dem Verkauf von kosmetischen Produkten an eine über 80-jährige Frau mit bescheidenen finanziellen Mitteln in deren Wohnung auseinander. Die Mitglieder der UBI waren sich zwar einig, dass der Beitrag Mängel aufwies, indem die Ereignisse nicht lückenlos zusammengefasst und etwas aufgebauscht wurden. Die Mehrheit der UBI-Mitglieder gelangte jedoch zur Auffassung, dass die Meinungsbildung des Publikums dadurch nicht verfälscht wurde, umso weniger als eine schriftliche Stellungnahme des angegriffenen Unternehmens Eingang in die Sendung fand. Mit 5 zu 4 Stimmen wies die UBI die Beschwerde knapp ab.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Seit anfangs Jahr wird sie vom Bündner Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Entscheide der UBI können nach Eröffnung der schriftlichen Begründung innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Quelle: Medienmitteilung der UBI vom 2. Februar 2016