Viertes Kapitel: Schluss- und Übergangsbestimmungen

Art. 26

Inkrafttreten



Das vorliegende, in der Urabstimmung vom 25. Oktober 2022 genehmigte Reglement tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft und ersetzt mit Wirkung ab diesem Datum das bestehende Reglement vom 1. Januar 2020.



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